Neuseeland gehört neben Australien, Kanada und den USA zu den beliebtesten Reisezielen für Work & Traveller und Personen, die eine Auszeit verbringen möchten und dabei Arbeit und Reisen verbinden wollen. Wenn Du solch eine Art des Auslandsaufenthaltes verbringen möchtest, dann brauchst du dafür ein sogenanntes „Working-Holiday-Visum“.
Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum in Neuseeland
Staatsbürgerschaft
Zwischen Deutschland und Neuseeland besteht ein bilaterales Abkommen über Working Holidays, somit kann man als deutscher Staatsbürger ein „Working-Holiday-Visum“ beantragen.
Alter
Bedingung für das Working-Holiday-Visum in Neuseeland ist, dass Du zwischen 18 und 30 Jahre alt bist. Genauer gesagt: Du darfst deinen 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben.
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist absolut Pflicht: Zum Zeitpunkt der Einreise nach Neuseeland muss dieser noch mindestens 15 Monate gültig sein.
Urlaub und Arbeit
Voraussetzung für das Working-Holiday-Visum ist es, dass für der Urlaub an erster Stelle steht und Sie eventuelle Jobs nur annehmen, damit Sie vor Ort etwas zu den Lebenshaltungskosten hinzuverdienen können. Es ist keine permanente Beschäftigung über die gesamten 12 Monate erlaubt. Jedoch gilt seit einiger Zeit nicht mehr die Beschränkung auf nur 3 zusammenhängende Monate bei einem Arbeitgeber.
Finanzielle Mittel / Flugticket
- Lebenshaltungskosten: Für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland ist ein Nachweis von Geldmitteln in Höhe von mindestens 4.200 NSD (ca. 2.760 Euro) bei der Einreise erforderlich. Hierfür genügen Reiseschecks, ein Kreditbrief Ihrer Bank oder ein Kontoauszug von einem unter Ihrem Namen geführten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank.
- Flugtickets: Zusätzlich zu den oben genannten 4.200 NSD für die Lebenshaltungskosten ist bei der Einreise der Nachweis einer Rückreise oder Weiterreise zu erbringen. Alternativ genügt der Nachweis, dass Sie zusätzlich genug Geld besitzen, um ein Rück- oder Anschlussticket in Neuseeland zu erwerben.
Sonstige Voraussetzungen
- Wenn Sie ein Working-Holiday-Visum beantragen, ist ausgeschlossen, dass Sie bei der Einreise Kinder nach Neuseeland mitbringen.
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein.